§ 17 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Irrtum über Zustellungszeitpunkt als unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis; fehlende Beurkundung der Hinterlegung im Akt, Ausfolgung des Bescheides nach Hinterlegung, minderer Grad des Verschuldens)
VwGH 20.03.2003, 2002/20/0171