§ 45 AVG (freie Beweiswürdigung; Berücksichtigung der Wohnsitzerklärung in Reklamationsverfahren nach MeldeG; Würdigung der Gesamtumstände, gerechtfertigte Annahme eines Irrtums hinsichtlich der Aufenthaltsdauer)
§ 45 AVG (freie Beweiswürdigung; Berücksichtigung der Wohnsitzerklärung in Reklamationsverfahren nach MeldeG; Würdigung der Gesamtumstände, gerechtfertigte Annahme eines Irrtums hinsichtlich der Aufenthaltsdauer)