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VwGH 20. 5. 2003, 2002/05/1001 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 2004/1401ZfV 2004, 696 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 33 Abs 1 VwGG (Beschwerde, Klaglosstellung, Einstellung; sonstige Gegenstandslosigkeit; Reklamationsverfahren nach MeldeG, Kundmachung des endgültigen Ergebnisses der Volkszählung; im Hinblick auf faktisch durchgeführte spätere Korrekturen durch die Statistik Österreich auch ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage keine Einstellung der Verfahren betreffend B in Reklamationsverfahren)

VwGH 20.05.2003, 2002/05/1001

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