§ 4 Abs 1 BStG 1971 (Trassenverordnung; Festlegung der Trasse einer Bundesstraße; Wirkungen; UVP ein eigener Verfahrensabschnitt im Verfahren zur Erlassung der Trassenverordnung; verschiedentlich Maßnahmen nach anderen Normen außerhalb der Trassenverordnung zur Reduzierung der Auswirkungen der Straße vorgesehen; positive UVP vor Trassenverordnung nicht allein ausreichend für Zulässigkeit einer Enteignung; B 301, nunmehr S 1; Anschlussstelle Vösendorf)