§ 5 Abs 1 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Lenken eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; mehrere getrennte Fahrten hintereinander in kurzem zeitlichem Abstand, gesonderte Willensentschlüsse; Anwendung des Kumulationsprinzipes)
§ 22 VStG (Zusammentreffen von strafbaren Handlungen; Kumulationsprinzip; Lenken eines Kfz in alkoholisiertem Zustand, mehrere Fahrten in kurzem zeitlichen Abstand)