§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkomattest, Verweigerung; Vorwurf des „Lenkens“ schließt Verdacht des Lenkens mit ein; überschießendes Tatbestandselement; Verweigerungshandlung, Tatbestandselement, keines)
§ 5 Abs 4 StVO (ebenso; Weigerung, zum Gendarmerieposten mitzukommen)