§ 89a Abs 7, 7a StVO (Entfernung von Hindernissen, Verkehrsbeeinträchtigung, Kostenvorschreibung, Kfz in zweckgewidmeter Halteverbotszone; Hinterlassen der Handynummer am Fahrzeug unbeachtlich)
§ 97 Abs 4 StVO (Anordnung im Einzelfall; individuelle Weisung mit Strafsanktion; keine bei Öffnen einer Kette und Einweisung auf einen Parkplatz durch Straßenaufsichtsorgan)