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VwGH 25. 7. 2003, 2002/02/0137 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 2004/1379ZfV 2004, 688 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 89a Abs 7, 7a StVO (Entfernung von Hindernissen, Verkehrsbeeinträchtigung, Kostenvorschreibung, Kfz in zweckgewidmeter Halteverbotszone; Hinterlassen der Handynummer am Fahrzeug unbeachtlich)

§ 97 Abs 4 StVO (Anordnung im Einzelfall; individuelle Weisung mit Strafsanktion; keine bei Öffnen einer Kette und Einweisung auf einen Parkplatz durch Straßenaufsichtsorgan)

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