§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkomattest, Voraussetzungen; Lenker von Fahrzeuges oder Personen die verdächtig sind in vermutlich durch Alkohol beeinträchtigtem Zustand Fahrzeug gelenkt zu haben; Einschränkung auf ersten Sachverhalt, zulässige Reduzierung des Schuldspruches)
VwGH 16.06.2003, 2002/02/0080