§ 5 Abs 2 StVO (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol, Alkomattest, Verweigerung; Vorwurf des „Lenkens“ schließt Verdacht des Lenkens mit ein; Überschießendes Tatbestandselement; Verweigerungshandlung, Tatbestandselement, keines; Verstehen der Aufforderung, Beurteilung einem behandelnden Spitalsarzt nach allg Lebenserfahrung zuzutrauen)
§ 5 Abs 4 StVO (ebenso; Weigerung zur nächstgelegenen Dienststelle mitzukommen)