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VwGH 3. 7. 2003, 98/20/0589 (STRAFVOLLZUG)

JudikaturSTRAFVOLLZUGZfV 2004/1371ZfV 2004, 686 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 108 StVG (Abmahnung; keine Aufhebung oder Tilgung; keine Strafe)

VwGH 03.07.2003, 98/20/0589

Bei § 108 Abs 2 StVG handelt es sich um eine zum Teil dem § 42 StGB („mangelnde Strafwürdigkeit der Tat“) nachgebildete Best, die in bestimmten, nicht gravierenden Fällen ein Absehen von der Bestrafung wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit vorsieht (vgl Kunst, Strafvollzugsgesetz [1979] 186); in diesem Falle „hat es bei der Abmahnung sein Bewenden.“

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