§ 7 Abs 2 AIVG (Arbeitsvermittlung, Zur Verfügung Stehen; Voraussetzungen)
§ 12 AIVG (Arbeitslosigkeit, Begriff; Ausschluss von Arbeitslosigkeit; öffentlicher Mandatar; Erwerbseinkommen, Beurteilung nach Ausmaß, angemessener Beitrag zum Lebensunterhalt; „Beschäftigung“, Beurteilung nach Ausgestaltung; fragliche Verfügbarkeit für Arbeitsvermittlung; Gemeinderat und Vizebürgermeister einer steirischen Gd)