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VwGH 3. 4. 2003, 2002/05/1443 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2004/1356ZfV 2004, 679 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; Student, Qualität der Unterkunft am Studienort, unerhebliche; rechtsgrundlose Wahl)

§ 17 Abs 1 MeldeG (Reklamationsverfahren; Entscheidung, ob ein in Gd Gemeldeter dort weiterhin seinen Hauptwohnsitz hat)

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