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VwGH 3. 4. 2003, 2002/05/1369 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2004/1352ZfV 2004, 678 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 1 Abs 6 MeldeG (Wohnsitz; an einer Unterkunft, an der sich in der erweislichen oder den Umständen ersichtlichen Absicht niedergelassen hat, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt von Lebensbeziehungen zu haben)

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