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VwGH 3. 4. 2003, 2002/05/1280 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2004/1350ZfV 2004, 678 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 1 Abs 6 MeldeG (Wohnsitz; an einer Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen hat, dort bis auf weiteres einen Anknüpfungspunkt für Lebensbeziehungen zu haben)

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