§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz, Begriff; Mittelpunkt der Lebensbeziehungen; Wohnsitzerklärung, Würdigung; gerechtfertigte Annahme eines Irrtums hins der Aufenthaltsdauer)
§ 17 Abs 1 MeldeG (Reklamationsverfahren; keine Frist für die Einleitung)
§ 17 Abs 2 Z 2 MeldeG (Reklamationsverfahren; Antrag des Bürgermeister einer Gd, in der ein Mensch zwar nicht mit Hauptwohnsitz angemeldet, aber einen Mittelpunkt seiner Lebensbeziehung hat)