§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; rechtsgrundlose Wahl; Arbeit und überwiegende Freizeitverbringung in Wien)
§ 17 Abs 1 MeldeG (Reklamationsverfahren; Entscheidung, ob ein in Gd Gemeldeter dort weiterhin seinen Hauptwohnsitz hat)