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VwGH 19. 3. 2002, 2001/05/1202 (MELDEWESEN)

JudikaturMELDEWESENZfV 2004/1342ZfV 2004, 676 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 1 Abs 7 MeldeG (Hauptwohnsitz; an jener Unterkunft, an der er sich in der erweislichen oder den Umständen erschließbaren Absicht niedergelassen hat, diese zum Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen zu machen; rechtsgrundlose Wahl; Arbeit und überwiegende Freizeitverbringung in Wien)

§ 17 Abs 1 MeldeG (Reklamationsverfahren; Entscheidung, ob ein in Gd Gemeldeter dort weiterhin seinen Hauptwohnsitz hat)

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