§ 2 Abs 2 StaatG 1997 (In-Verkehr-Bringen; Begriff) § 2 Abs 2 Z 1 (ebenso; dem In-Verkehr-Bringen steht die Abgabe von Saatgut in Genossenschaften oder sonstigen Personenvereinigungen an deren Mitglieder gleich; kein Abstellen darauf, ob Genossenschaft Eigentümer oder Verfügungsberechtigte über das Saatgut ist; Abgabe in jeder Form ist erfasst)
§ 42 Abs 1 StaatG 1997 (vorläufige Beschlagnahme von Saatgut)