§ 7 Abs 1 Z 4 GütbefG (grenzüberschreitende Güterbeförderung, Genehmigung aufgrund zwischenstaatlicher Abkommen erforderlich)
§ 9 Abs 1 GütbefG (Sorgepflicht des Unternehmers, dass die Nachweise nach § 7 Abs 1 mitgeführt werden)
§ 9 Abs 3 GütbefG (Unternehmer muss dem Fahrer die entsprechende Anzahl von Ökopunkten vor der Fahrt übergeben)