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VwGH 17. 6. 2003, 2000/21/0075 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2004/1287ZfV 2004, 656 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 36 FrG 1997 (Aufenthaltsverbot, unbefristetes; türkischer Staatsangehöriger; Nichtbeachtung der Rechtsschutzgarantien der Art 8 und 9 der RL 64/221/EWG ; mangelnde Feststellungen)

VwGH 17.06.2003, 2000/21/0075

Mit hg Beschluss 18.03.2003 , 99/21/0018 und 2002/21/0067, (EU 2003/0001 und 0002), wurde dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Rechtsschutzgarantien der Art 8 und 9 der RL 64/221/EWG auf türkische Staatsangehörige anzuwenden sind, denen die Rechtsstellung nach Art 6 oder Art 7 des Beschlusses Nr 1/80 des durch das Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der EWG und der Türkei errichteten Assoziationsrates vom 19. 9. 1980 (ARB) zukommt. Der angef B enthält keine Feststellungen, die eine Beurteilung zulassen, ob der Bf eine Berechtigung aus dem ARB erlangt hat. Bei Zutreffen dieser Voraussetzung ist aber nicht auszuschließen, dass die Erlassung eines Aufenthaltsverbotes durch die bel Beh wegen Nichtbeachtung der Rechtsschutzgarantien der genannten RL unzulässig war.

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