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VwGH 16. 7. 2003, 2000/01/0513 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 2004/1277ZfV 2004, 652 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 7 AsylG 1997 (Asyl aufgrund Asylantrages; Kosovo, Weigerung, sich der UCK anzuschließen, mögliche Bedrohung aus Gründen einer tatsächlichen oder unterstellten politischen Gesinnung)

VwGH 16.07.2003, 2000/01/0513

Die bel Beh hat zur behaupteten Bedrohung wegen der Weigerung des Bf (StA: Serbien und Montenegro/Kosovo), für die UCK zu kämpfen, keine Feststellungen getroffen. Weiters hat sie mit ihrer globalen Lagebewertung auch sonst keine Feststellungen zum Sachverhalt getroffen, auf die sich eine rechtliche Beurteilung der Anträge der Bf gründen ließe. Die Ansicht, eine Bedrohung durch die UCK aus den in der handschriftlichen Stellungnahme der Bf und in der Berufungsverhandlung behaupteten Gründen betreffe nur das „Thema der Zulässigkeit einer Maßnahme nach § 8 AsylG“, ist - unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Verfolgung aus Gründen einer tatsächlichen oder unterstellten politischen Gesinnung - aber gleichfalls nicht zu teilen. Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit.

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