§ 10 Abs 2 AsylG 1997 (Asylerstreckung für Angehörige, anspruchsberechtigter Personenkreis, Eltern eines Minderjährigen, Ehegatten, minderjährige unverheiratete Kinder; keine Erstreckung für pflegebedürftige Eltern volljähriger Kinder)
Art 8 MRK (Recht auf Familienleben)