§ 118 MinroG (Bergbauanlage, Begriff, jedes für sich bestehende, örtlich gebundene und künstlich geschaffene Objekt das in § 2 Abs 1 angeführten Tätigkeiten zu dienen bestimmt ist; Bergbaustraße)
§ 119 Abs 1 MinroG (Bewilligungsverfahren, Herstellung obertätiger Bergbauanlagen; Bergbaustraße; genehmigungspflichtige Änderung des Gewinnungsbetriebsplanes, Gegenstand des Bergbauanlagenbewilligungsverfahren, keine)