§ 20 Abs 1 Bgld RPG (Flächenwidmungsplan, Wirkungen)
§ 20 Abs 4 Bgld RPG (Verkehrsflächen, Grünflächen, zulässige Bauführungen; für eine der Flächenwidmung entsprechende Nutzung notwendig; land- und forstwirtschaftlicher Mischbetrieb; Notwendigkeit entweder für die Landwirtschaft oder die Forstwirtschaft)