§ 35 Abs 2 Z 3 Nö BauO (Bauauftrag, Adressat; Eigentümer des Grundstücks; Auftrag im Fall von Miteigentum an jeden der Miteigentümer, einheitlicher B an alle nicht erforderlich)
VwGH 17.06.2003, 2002/05/1503
Zur Erlassung eines Bauauftrags im Fall von Miteigentum wie die stRsp (VwGH 30.06.1998, 98/05/0092, 29.06.2000, 99/06/0086). Parteistellung im baupolizeilichen Auftragsverfahren hat nur derjenige, gegen den der Auftrag tatsächlich ergangen ist, nicht jedoch derjenige, gegen den der Auftrag richtigerweise (auch) zu ergehen gehabt hätte (VwGH 22.05.1999, 99/06/0035). Abweisung.