§ 62 Abs 2 Nö BauO (Bauwerke, die erhöhten Anforderungen nach Festigkeit, Brandschutz, Sicherheit entsprechen müssen oder Belästigungen der Nachbarn erwarten lassen, die das örtlich zumutbare Maß übersteigen; die zur Abwehr der Gefahren nötigen Vorkehrungen; subjektives Recht der Nachbarn auf Schutz vor Geruchsbelästigung; Wirtschaftsgebäude, Schweinestall in Bauland-Agrargebiet bzw Grünland - Land- und Forstwirtschaft, Geruchszahl 11)