§ 129 Abs 10 Wr BauO (Bauaufträge, Wohnungseigentum; Adressat der Wohnungseigentümer der betroffenen Nutzungseinheit; keine Anwendung im Fall der Anmerkung der Einräumung des Wohnungseigentums)
§ 24a Abs 2 WEG 1975 (Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts im Grundbuch; Unterschied zur Rechtsstellung des Wohnungseigentümers)