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VwGH 3. 7. 2003, 2003/07/0053 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 2004/1236ZfV 2004, 630 Heft 5 v. 22.11.2004

§ 2 Abs 1 VerpackVO 1996 (Verpackung; Begriff; Abstellen auf Zweck eines Erzeugnisses; bei Packhilfsmitteln ist dieser Zweck das Verschließen einer Ware oder Gutes; Kautschukstopfen von Insulinflaschen dienen auch dem Verschließen der Ware; zusätzliche Funktion neben der Verpackungsfunktion hindert Qualifikation als Verpackung nicht; Form der Umschließung der Waren ist entscheidend, nicht Motiv für deren Wahl)

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