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VwGH 23. 5. 2003, 2002/11/0060 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2004/995ZfV 2004, 507 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 74 Abs 1 KFG 1967 (vorübergehende Entziehung der Lenkberechtigung; Wiederaufleben ipso iure mit Ablauf der Entziehungszeit; kein Eingriff in nach dem KFG 1967 erlassene Bescheide durch das FSG 1997)

§ 73 Abs 2a KFG 1967 (Anordnung begleitender Maßnahmen; Nachschulung; Nichtbefolgung verlängert Entziehungszeit; Rechtsfolge wie in § 25 Abs 3 FSG war im KFG nicht vorgesehen)

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