§ 103 Abs 1 Z 1 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges; Sorge dass Fahrzeug und seine Beladung Vorschriften entspricht; Überladung; Abwaage, Bedenken hinsichtlich Eichung; konkrete Gegenbeweise, keine; beträchtliches Ausmaß der Überladung)
VwGH 20.05.2003, 2002/02/0231