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VwGH 29. 4. 2003, 2002/02/0203 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 2004/993ZfV 2004, 506 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 103 Abs 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges; Lenkerauskunft; Anfrage betreffend Lenken eines Kfz; Frage betreffend bestimmten Zeitpunkt; Frage betreffend Ort, keine; Anfrage auch betreffend Ort; Auskunft Fahrzeug sei zum angefragten Zeitpunkt vom „Einschreiter“ benützt worden ausreichend)

VwGH 29.04.2003, 2002/02/0203

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