§ 103 Abs 2 KFG (Pflichten des Zulassungsbesitzers eines Kraftfahrzeuges; Lenkerauskunft; Anfrage betreffend Lenken eines Kfz; Frage betreffend bestimmten Zeitpunkt; Frage betreffend Ort, keine; Anfrage auch betreffend Ort; Auskunft Fahrzeug sei zum angefragten Zeitpunkt vom „Einschreiter“ benützt worden ausreichend)
VwGH 29.04.2003, 2002/02/0203