§ 7 Abs 1 KFG (Reifen, Verkehrs- und Betriebssicherheit auch bei höchsten Achslasten und Bauartgeschwindigkeit; Feststellung der mangelnden Verkehrs- und Betriebssicherheit in der Regel nur nach Beiziehung eines Sachverständigen; mehrere Schäden - auch solche nach § 4 Abs 4 KDV - an ein und demselben Reifen, kumulative Bestrafung, keine)
§ 4 Abs 4 KDV (Reifen, Profiltiefe)