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VwGH 23. 4. 2003, 99/04/0002 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 2004/972ZfV 2004, 499 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 77 GewO 1994 (Betriebsanlagen, Genehmigungsverfahren; medizinisches Gutachten; Vollständigkeit, keine; unzureichende Beantwortung relevanter Fragestellungen)

VwGH 23.04.2003, 99/04/0002

Im BetriebsanlagengenehmigungsVerf wurde das medizin GA entscheidend darauf gestützt, dass (offenkundig bezogen auf die ÖAL-Richtlinie Nr 3) in keinem Bereich die Grenze „der zumutbaren Störung, welche über dem Grundgeräuschpegel + 10 dB liegt,“ überschritten werde, und kommt der SV zu folgenden (gutachtl) Schluss:

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