§ 8 AsylG 1997 (Non refoulement-Prüfung, Prüfung der Gründe des § 57 Abs 1 und Abs 2 FrG )
§ 57 Abs 1 FrG 1997 (Verbot der Abschiebung, Zurückschiebung und Zurückweisung, stichhaltige Gründe für Annahme der Gefahr einer unmenschlichen Behandlung, Strafe oder Todesstrafe, Schwangerschaft, Prüfung des Verstoßes gegen Art 3 MRK im Falle der Rückverbringung)