§ 6 AsylG 1997 (Abweisung von Asylanträgen als offenkundig unbegründet; Prüfung der offensichtlichen Unbegründetheit im Entscheidungszeitpunkt, gegebenenfalls Subsumtion unter andere Z des § 6 durch Berufungsbehörde)
§ 32 AsylG 1997 (abgekürztes Berufungsverfahren ua gegen Bescheide nach § 6 )