§ 48 Abs 1 FrG (Sonderbestimmungen für den Entzug der Aufenthaltsberechtigung und für verfahrensfreie Maßnahmen; Aufenthaltsverbot gegen EWR-Bürger, Voraussetzungen, nachhaltige und maßgebliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit; italienischer Staatsangehöriger; Verdacht der Hehlerei und Urkundenfälschung sowie vorangehende Vormerkungen gleicher Art in Italien)