Art 6, 7 und 8 EWGVO Nr 3820/85 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Lenkzeiten, Ausmaß, Festlegung des erlaubten Ausmaßes; Unterbrechungen und Ruhezeiten)
Art 15 Abs 2 EWGVO Nr 3821/85 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (Schaublatt, Verbot der Entnahme vor Ende der täglichen Arbeitszeit, Verbot der Verwendung über 24 Stunden, Missachtung, zwei Tatbestände)