Abschnitt I Abs 2 Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 14. 12. 1999 (Fondsbeitrag; Ermittlung der Bemessungsgrundlage; Hinzurechnung jener jährlich entrichteten Fondsbeiträge, die in dem dem laufenden Jahr drittvorangegangenen Kalenderjahr tatsächlich geleistet wurden)
VwGH 23.05.2003, 2002/11/0173