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VwGH 23. 5. 2003, 2002/11/0173 (BERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFE)

JudikaturBERUFLICHE VERTRETUNGEN UND FREIE BERUFEZfV 2004/929ZfV 2004, 481 Heft 4 v. 6.9.2004

Abschnitt I Abs 2 Beitragsordnung für den Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 14. 12. 1999 (Fondsbeitrag; Ermittlung der Bemessungsgrundlage; Hinzurechnung jener jährlich entrichteten Fondsbeiträge, die in dem dem laufenden Jahr drittvorangegangenen Kalenderjahr tatsächlich geleistet wurden)

VwGH 23.05.2003, 2002/11/0173

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