§ 127 Abs 8 Wr BauO (Verbot der Weiterführung des Baus; Ausführung eines Baues ohne Baubewilligung oder entgegen § 70a ; Abweichung von einer Baubewilligung erfasst, wenn die Abweichung einer Bewilligung bedürfte; Sachverhaltsfeststellungen hinsichtlich der Abweichung)
§ 127 Abs 8a Wr BauO (ebenso; Weiterführung entgegen Abs 8; Einstellungsauftrag)