§ 33 Abs 2 Nö BauO 1996 (Baugebrechen, Bauauftrag; subjektive Rechte des Nachbarn, wenn Verfahren über seinen Antrag eingeleitet; Trockenlegung einer Mauer)
§ 33 Abs 2 Nö BauO 1996 (Baugebrechen, Bauauftrag; subjektive Rechte des Nachbarn, wenn Verfahren über seinen Antrag eingeleitet; Trockenlegung einer Mauer)