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VwGH 18. 2. 2003, 2002/05/0446 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 2004/916ZfV 2004, 474 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 36 Abs 1 Krnt BauO 1996 (bewilligungspflichtiges Bauvorhaben; Ausführung ohne Bewilligung oder abweichend von der Bewilligung; Alternativauftrag, nachträglich um Bewilligung anzusuchen oder Beseitigung; nach Antragstellung um Baubewilligung Auftrag nicht mehr erforderlich; dennoch erteilter Auftrag verletzt Adressaten nicht in Rechten; gesetzte Wiederherstellungsfrist beginnt erst mit Erledigung des Bauantrags)

VwGH 18.02.2003, 2002/05/0446

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