§ 56 Abs 2 Vlbg BauG 1972 (Übergangsbestimmung; In-Kraft-Treten des Gesetzes, in erster Instanz abgeschlossene Verfahren nach den bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen zu Ende zu führen; Erlassung des Bescheides an eine Partei ausschlaggebend; anzuwenden die im Zeitpunkt des In-Kraft-Treten des BauG geltende Fassung, nicht die zum Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides)