§ 16 Abs 2 Wr KleingartenG 1996 (Stützmauern, Stufenanlagen, Rampen, Wege, Traufenpflaster und andere befestigte Flächen; nur in dem für die kleingärtnerische Nutzung erforderlichen Ausmaß; Mauer zur Abstützung einer Holzwand; Unzulässigkeit ungeachtet allfälliger Einschränkung der Nutzungsmöglichkeit durch Wind)
VwGH 18.02.2003, 2001/05/0122