§ 2 BEinstG (begünstigter Behinderter, Kündigungsschutz, rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung)
§ 8 Abs 2 BEinstG (begünstigter Behinderter, Kündigungsschutz, Zustimmung des Behindertenausschuss, nachträgliche außergewöhnliche Umstände; Organisationseinheit, weiter bestehende; keine Auflassung des Arbeitsplatzes, Weiterbeschäftigungsmöglichkeit)