§ 2 Abs 5 Z 1 ALSAG idF BGBl 1996/201 (Begriffsbestimmung; Abfälle, die nicht als Abfälle gelten; für Standsicherheit der Deponie erforderliche Baumaßnahmen sind Baumaßnahmen des Deponiekörpers; für derartige Baumaßnahmen verwendete Abfälle gelten als Abfall)