§ 12 Abs 1 Oö AWG 1997 (gesetzwidrige Lagerung und Ablagerung; Auftrag an Verursacher, entgegen § 7 gelagerte Abfälle zu entfernen; Heranziehung des Schadenersatzrechtes zur Auslegung des Begriffes Verursacher; vor Auftragserteilung an Fremdfirma vergewissern, ob diese über erforderliche Genehmigung verfügt)
§ 14 Abs 1 Oö AWG 1997 (Genehmigungspflicht für Abfallsammler und -behandler)