Art 140 Abs 1 B-VG (Gesetzesprüfung, Antrag eines Drittels der Mitglieder des Nationalrates, zwischenzeitige Neuwahlen)
Art 140 Abs 4 B-VG (ebenso, abstrakte Normenkontrolle, nur gegen geltende Gesetze)
Art 5 StGG (Eigentum; Eigentumsbeschränkung durch BB-PG, im öffentlichen Interesse, verhältnismäßig)