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VfGH 8. 10. 2003, B 1540/02 (RUNDFUNKRECHT)

JudikaturRUNDFUNKRECHTZfV 2004/1183ZfV 2004, 563 Heft 4 v. 6.9.2004

§ 13 Abs 9 ORF-G (Meinungsfreiheit; Bewerbung von Fernsehprogrammen im Hörfunk und umgekehrt; „cross-promotion“; Eigenwerbung; Einschränkung; Marktmacht; Wettbewerbsvorteil; Schutz privater Mitbewerber; Verbot „neutraler Information“, keines; Vergleich mit privatem Rundfunk; kein Gleichheitsverstoß)

VfGH 08.10.2003, B 1540/02

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