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VfGH 8. 10. 2003, B 1540/02 (MENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 10)

JudikaturMENSCHENRECHTSKONVENTION, ARTIKEL 10ZfV 2004/1179ZfV 2004, 563 Heft 4 v. 6.9.2004

keine Verletzung, Gesetz

VfGH 08.10.2003, B 1540/02

Bewerbung von Fernsehprogrammen im Hörfunk und umgekehrt durch ORF; „cross-promotion“; Einschränkung; Marktmacht; Wettbewerbsvorteil; Schutz privater Mitbewerber; Verbot „neutraler Information“, keines; § 13 Abs 9 ORF-G (s Meinungsäußerungsfreiheit).

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