§ 89 Abs 1 TelekommunikationsG (technische Einrichtungen; Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach Bestimmungen der StPO, Bereitstellungspflicht der Betreiber nach Maßgabe einer zu erlassenden Verordnung; Mitwirkungspflicht sachlich gerechtfertigt; Überwachungskosten, Kostentragung durch private Unternehmen, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Beachtung, keine)